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Achtung Fake-Abmahnungen: Kriminelle nutzen angebliche Urheberrechtsverstöße

Vorsicht Betrug: Gefälschte Urheberrechts-Abmahnungen machen die Runde

Digitale Erpressungsversuche nehmen zu – und immer häufiger gehen sie als angebliche Urheberrechts-Abmahnung durch. Diese Fake-Abmahnungen sehen oft täuschend echt aus, verwenden Namen realer Kanzleien oder sogar nachgebaute Webseiten und setzen Sie mit kurzen Fristen massiv unter Druck. Viele Menschen zahlen dann aus Angst oder Unsicherheit. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie solche Maschen funktionieren, woran Sie zweifelhafte Schreiben erkennen und wie Sie richtig reagieren.

Was hinter den aktuellen Fake-Abmahnungen steckt

Kriminelle setzen inzwischen auf sehr professionelle Fake-Abmahnungen. Oft steckt dahinter kein „Hacker im Hoodie“, sondern gut organisierte Banden, die im großen Stil E-Mails verschicken. In jüngerer Zeit haben Betrüger etwa eine scheinbar seriöse US-Kanzlei mit eigener Webseite erfunden und sich auf ein angeblich geschütztes Werbefoto berufen. Bei näherem Hinsehen zeigte sich: Das Foto ist frei nutzbar, und die genannte Kanzlei existiert unter der Adresse gar nicht. Teilweise stammen die Fotos der „Anwälte“ nach Recherchen sogar von einer Künstlichen Intelligenz.

Ziel all dieser Tricks ist immer gleich: Sie sollen zahlen oder auf einen Link klicken, über den noch mehr Daten abgegriffen werden können. Betroffen sind dabei nicht nur große Firmen, sondern auch kleine Webseitenbetreiber, Vereine, Bloggerinnen und Blogger.

Typische Merkmale falscher Abmahnschreiben

Natürlich gibt es keinen einzelnen Punkt, an dem Sie Fake-Abmahnungen garantiert erkennen. Verdächtig wird ein Schreiben aber, wenn mehrere Warnsignale zusammenkommen. Häufig kommt die „Abmahnung“ ausschließlich per E-Mail, obwohl seriöse Kanzleien wichtige Schreiben meist per Post verschicken. Die Absenderadresse wirkt oft seltsam, etwa kostenlose Maildienste oder kryptische Domainnamen. In der Nachricht finden sich dann unklare oder nur sehr allgemein beschriebene „Urheberrechtsverstöße“, teilweise mit falschen oder fehlenden Datumsangaben. Sehr kurze Fristen, Drohungen mit Strafanzeige oder extrem hohen Kosten sollen Druck aufbauen. Typisch sind auch Links zu angeblich „detaillierten Beweisen“ oder angehängte Zip-Archive und Office-Dokumente – hier versteckt sich nicht selten Schadsoftware. Hier ist eine aktuelle Antivirensoftware extrem wichtig.

Auch auffällige Rechtschreibfehler, merkwürdige Sprache oder Kontoverbindungen im Ausland sind ein starkes Indiz, dass etwas nicht stimmt. In der Summe sprechen solche Auffälligkeiten klar dafür, die Seriosität gründlich zu prüfen, bevor Sie reagieren.

Echte vs. gefälschte Abmahnung: Wichtige rechtliche Unterschiede

Eine echte urheberrechtliche Abmahnung folgt bestimmten Spielregeln. Sie benennt konkret, welche Datei, welches Foto oder welcher Text betroffen ist, wann der Verstoß angeblich passiert ist und auf welche gesetzlichen Vorschriften sich der Anspruch stützt. Außerdem enthält sie klare Forderungen: zum Beispiel die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung von Abmahnkosten. In der Regel finden Sie vollständige Kontaktdaten der Kanzlei, ein Aktenzeichen und häufig auch eine Vollmacht oder zumindest Hinweise auf den Auftraggeber.

Rechtlich ist es zwar möglich, eine Abmahnung per E-Mail zu verschicken, in der Praxis wählen seriöse Kanzleien aber meist den Postweg, vor allem bei einem erstmaligen Kontakt. Kriminelle Fake-Abmahnungen bleiben dagegen oft vage, arbeiten mit Textbausteinen, nennen keine konkreten Belege oder verweisen nur auf unsichere Links. Wenn zudem der angebliche Rechteinhaber oder die Kanzlei überhaupt nicht existiert oder nicht zum Vorwurf passt, ist besondere Vorsicht geboten.

So reagieren Sie richtig bei Verdacht auf eine Fake-Abmahnung

Wenn eine verdächtige Abmahnung in Ihrem Postfach landet, ist das Wichtigste: Ruhe bewahren. Zahlen Sie nicht vorschnell und klicken Sie auf keine Links, öffnen Sie keine Anhänge. Speichern Sie die E-Mail und prüfen Sie zunächst den Absender: Gibt es die Kanzlei wirklich, stimmt die Domain mit der offiziellen Webseite überein, taucht der Name im offiziellen Anwaltsverzeichnis auf? Suchen Sie aus dem Schreiben zentrale Textstellen in einer Suchmaschine – viele Fake-Abmahnungen sind massenhaft im Umlauf und wurden bereits öffentlich gewarnt. Verbraucherzentralen und Anwältinnen, die auf IT- oder Urheberrecht spezialisiert sind, können das Schreiben einordnen.

Was tun, wenn Sie schon gezahlt oder geantwortet haben?

Viele merken erst im Nachhinein, dass sie auf Fake-Abmahnungen hereingefallen sind. Wenn Sie bereits überwiesen haben, sollten Sie so schnell wie möglich Ihre Bank oder Ihr Zahlungsinstitut kontaktieren. In manchen Fällen lässt sich eine Zahlung noch stoppen oder zurückrufen, vor allem wenn sie noch nicht endgültig ausgeführt wurde. Parallel dazu ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll. Auch wenn die Chancen auf Erstattung begrenzt sind, helfen Ihre Angaben, Muster zu erkennen und andere zu schützen.

Haben Sie auf Links geklickt oder Anhänge geöffnet, sollten Sie Ihren Rechner mit aktueller Sicherheitssoftware prüfen und Passwörter ändern, insbesondere für E-Mail-Konten, Shops, Hoster oder Banking-Zugänge. Wurden in Ihrer Antwort weitere persönliche Daten übermittelt, ist erhöhte Vorsicht angesagt: Rechnen Sie mit weiteren Betrugsversuchen, zum Beispiel gefälschten Rechnungen oder Anrufen, die sich auf die erste E-Mail beziehen.

Daniel Rottländer

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